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BGBl III 52/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

52. Kundmachung: Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken

52. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 1. März 2023 gegenüber dem Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) die Erweiterung des territorialen Anwendungsbereichs des Wiener Übereinkommens über die Errichtung einer internationalen Klassifikation der Bildbestandteile von Marken (BGBl. III Nr. 178/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 203/2022) auf die Insel Man erklärt; die anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde nach Art. 4 Abs. 5 des Übereinkommens am 11. Juni 2013 abgegebene Erklärung11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 177/2013. wurde dabei ebenfalls auf die Insel Man erstreckt.

Die Erklärung wurde mit 1. März 2023 wirksam.

Edtstadler

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