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BGBl III 203/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

203. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

203. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

Die Niederlande haben am 8. November 2023 gegenüber der Generalsekretärin des Europarats die Erstreckung der Anwendung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 34/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 194/2022) auf Curaçao mit Wirkung ab 1. März 2024 nach Maßgabe eines Vorbehalts nach Art. 20 Abs. 2 des Übereinkommens erklärt.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 196].

Edtstadler

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