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BGBl III 201/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

201. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus

201. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus

Die Niederlande haben am 8. November 2023 gegenüber der Generalsekretärin des Europarats die Erstreckung der Anwendung des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus (BGBl. Nr. 446/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 188/2022) mit Wirkung vom selben Tag auf Curaçao erklärt und dabei folgenden Vorbehalt angebracht:

„Gemäß Art. 13 Abs. 1 des Übereinkommens behält sich Curaçao das Recht vor, die Auslieferung im Hinblick auf die in Art. 1 des Übereinkommens genannten Straftaten abzulehnen, eingeschlossen der Versuch oder die Beteiligung an einer solchen Straftat, die es als politische Straftat oder als eine mit einer politischen Straftat zusammenhängende Straftat ansieht.“

Edtstadler

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