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BGBl III 172/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

172. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls vom 13. Oktober 1995 über blind machende Laserwaffen (Protokoll IV) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können

172. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls vom 13. Oktober 1995 über blind machende Laserwaffen (Protokoll IV) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Singapur am 21. September 2023 seine Zustimmung notifiziert, durch das Protokoll vom 13. Oktober 1995 über blind machende Laserwaffen (Protokoll IV) (BGBl. III Nr. 17/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 163/2019) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (BGBl. Nr. 464/1983), gebunden zu sein.

Edtstadler

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