107. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes
Laut Mitteilung des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes hat Guinea-Bissau das Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (BGBl. Nr. 228/1950 idF BGBl. Nr. 39/1964, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 134/2021) ratifiziert.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 3 für Guinea-Bissau mit 9. Juni 2024 in Kraft.
Edtstadler
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