160. Bundesgesetz, mit dem das Energiekostenausgleichsgesetz 2022 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Energiekostenausgleichsgesetz 2022, BGBl. I Nr. 37/2022, wird wie folgt geändert:
§ 5 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 4 wird die Wortfolge „Abs. 2“ durch die Wortfolge „Abs. 3“ und jeweils das Datum „31. Oktober 2022“ durch das Datum „31. März 2023“ ersetzt.
b) In Abs. 5 wird das Datum „31. August 2022“ durch das Datum „31. Oktober 2022“ ersetzt.
Van der Bellen
Nehammer
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