333. Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten, mit der die Konsularverordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 3 des Konsulargesetzes, BGBl. I Nr. 40/2019, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten über die Wahrnehmung konsularischer Aufgaben durch die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland, BGBl. II Nr. 327/2019, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 266/2021, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 333/2022 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“
2. Die geltenden Anlagen 1 und 2 werden durch die dem Anhang zu dieser Verordnung zu entnehmenden Anlagen ersetzt.
Anlage 1
Anlage 2
Schallenberg
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)