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BGBl III 185/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

185. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

185. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 170/2021) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Suriname11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXII.1].

10. November 2022

Turkmenistan11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXII.1].

4. Mai 2022

Edtstadler

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