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BGBl III 154/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

154. Kundmachung: Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

154. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Heilige Stuhl am 6. Juli 2022 seine Beitrittsurkunde zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (BGBl. Nr. 414/1994, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 12/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 210/2017) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung abgegeben.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.7].

Edtstadler

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