154. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Heilige Stuhl am 6. Juli 2022 seine Beitrittsurkunde zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (BGBl. Nr. 414/1994, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 12/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 210/2017) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung abgegeben.1
Edtstadler
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