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BGBl III 138/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

138. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952

138. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952

Nach Mitteilungen des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952 (BGBl. III Nr. 105/2004 idF BGBl. III Nr. 97/2011, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 187/2021), ratifiziert:

Staaten:

Datum des Inkrafttretens

gemäß Art. 15 Abs. 3:

Antigua und Barbuda11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Internationalen Arbeitsorganisation unter http://www.ilo.org/dyn/normlex/en/ abrufbar [C183].

6. Mai 2023

El Salvador11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Internationalen Arbeitsorganisation unter http://www.ilo.org/dyn/normlex/en/ abrufbar [C183].

7. Juni 2023

Panama11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Internationalen Arbeitsorganisation unter http://www.ilo.org/dyn/normlex/en/ abrufbar [C183].

22. März 2023

Edtstadler

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