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BGBl III 131/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

131. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M318 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung von Gasen der Klasse 2 in vom US Department of Transportation im Zusammenhang mit 1.1.4.2 zugelassenen nachfüllbaren Druckgefäßen

131. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M318 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung von Gasen der Klasse 2 in vom US Department of Transportation im Zusammenhang mit 1.1.4.2 zugelassenen nachfüllbaren Druckgefäßen

Die Multilaterale Vereinbarung M318 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung von Gasen der Klasse 2 in vom US Department of Transportation im Zusammenhang mit 1.1.4.2 zugelassenen nachfüllbaren Druckgefäßen (BGBl. III Nr. 90/2019, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 57/2021) wurde von Tschechien am 2. Mai 2022 unterzeichnet.

Edtstadler

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