12. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens
Nach Mitteilung der belgischen Regierung hat Äquatorialguinea am 22. Dezember 2021 seine Beitrittsurkunde zum Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens (BGBl. Nr. 165/1955, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 217/2018) hinterlegt.
Edtstadler
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