72. Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 - VwGG, BGBl. Nr. 10/1985, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 24a Z 2 wird nach dem Wort „Gebietskörperschaften“ die Wortfolge „und, in Angelegenheiten des Art. 130 Abs. 1a B-VG, Untersuchungsausschüsse des Nationalrates bzw. deren Vorsitzende“ eingefügt.
2. In § 38 Abs. 4 wird nach der Wortfolge „innerhalb einer Frist von bis zu drei Monaten“ die Wortfolge „ , in Verfahren gemäß Art. 130 Abs. 1a B-VG jedoch innerhalb einer Frist von bis zu vier Wochen,“ eingefügt.
Van der Bellen
Kurz
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