407. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge-Zusatzrückstellungs-Verordnung geändert wird
Auf Grund des § 152 Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 (VAG 2016), BGBl. I Nr. 34/2015, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 16/2021, wird verordnet:
Die Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge-Zusatzrückstellungs-Verordnung (PZV-ZRV), BGBl. II Nr. 297/2015, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 5 wird der Wert „1,75%“ durch den Wert „0,75%“ ersetzt.
2. § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; es wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) Das für die Berechnung des maximalen Verlusts L verwendete σ entspricht dem Durchschnitt der Jahreswerte der letzten fünf Geschäftsjahre.“
3. § 7 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; es wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 2 Abs. 5 sowie § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 407/2021 treten mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“
Ettl Müller
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