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BGBl II 149/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

149. Verordnung: Änderung der Zertifizierungsstellen-Akkreditierungs-Verordnung - ZeStAkk-V Novelle 2021

149. Verordnung der Datenschutzbehörde, mit der die Zertifizierungsstellen-Akkreditierungs-Verordnung - ZeStAkk-V geändert wird (ZeStAkk-V Novelle 2021)

Auf Grund des § 21 Abs. 3 des Datenschutzgesetzes (DSG), BGBl. I Nr. 165/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 14/2019, wird verordnet:

Die Zertifizierungsstellen-Akkreditierungs-Verordnung - ZeStAkk-V, BGBl. II Nr. 79/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Abs. 2 wird die Wortfolge „die Unabhängigkeit ihres Personals“ durch die Wortfolge „ihre Unabhängigkeit“ und in § 6 Abs. 4 wird die Wortfolge „die Aufgaben und Pflichten ihres Personals“ durch die Wortfolge „ihre Aufgaben und Pflichten“ ersetzt.

2. In § 11 Abs. 2 wird die Wort- und Zeichenfolge „Zertifizierungen gemäß Art. 42 DSGVO, die ein Zertifizierungswerber bereits besitzt, oder anderweitige etablierte Standards, die eingehalten werden“ durch die Wort- und Zeichenfolge „oder Zertifizierungen gemäß Art. 42 DSGVO, die ein Zertifizierungswerber bereits besitzt“ ersetzt.

Jelinek

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