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BGBl III 98/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXVII RV 241 AB 245 S. 43 . BR: AB 10371 S. 910 .)

98. Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

98.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

[Protokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll in ukrainischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Protokolls wurden am 18. September 2020 bzw. 26. Mai 2021 abgegeben. Das Protokoll tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 2 mit 25. Juni 2021 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Kurz

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