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BGBl III 83/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

83. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

83. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)

Nach Mitteilung der Regierung der Französischen Republik hat Costa Rica seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (BGBl. Nr. 248/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 65/2020) am 25. Mai 2021 hinterlegt.

Das vorliegende Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 16 für Costa Rica am gleichen Tag in Kraft getreten.

Edtstadler

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