43. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M329 gemäß 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
Die Multilaterale Vereinbarung M329 gemäß 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten (BGBl. III Nr. 176/2020, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 199/2020), wurde von Ungarn am 9. Februar 2021 unterzeichnet.
Edtstadler
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