17. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens von Paris
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Vereinigten Staaten am 20. Jänner 2021 ihre Annahmeurkunde zum Übereinkommen von Paris (BGBl. III Nr. 197/2016, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 189/2020) hinterlegt.
Edtstadler
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