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BGBl III 130/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

130. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile

130. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Dänemark am 22. Juli 2021 das Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile (BGBl. Nr. 26/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 66/2021) gekündigt.

Die Kündigung wird mit 22. Jänner 2022 wirksam.

Edtstadler

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