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BGBl II 62/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

62. Verordnung: Industriekaufmann/Industriekauffrau-Ausbildungsordnung

62. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau (Industriekaufmann/Industriekauffrau-Ausbildungsordnung) erlassen werden

Auf Grund der §§ 8 und 8a des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird verordnet:

Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau

§ 1. (1) Der Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.

(2) In die Ausbildung im Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau kann bis zum Ablauf des 31. August 2026 eingetreten werden.

(3) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Industriekaufmann bzw. Industriekauffrau) zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2. (1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt der Industriekaufmann/die Industriekauffrau über folgende berufliche Kompetenzen:

  1. 1. Fachliche Kompetenzbereiche:
    1. a) Einkauf
    2. b) Logistik (Lager und Versand)
    3. c) Marketing und Vertrieb
    4. d) Finance
    5. e) Personal
    6. f) Produktion
    7. g) Office-Management

  1. 2. Fachübergreifende Kompetenzbereiche:
    1. a) Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld
    2. b) Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten
    3. c) Digitales Arbeiten

    Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt der Industriekaufmann/die Industriekauffrau folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:

Berufsbild

§ 3. (1) Zum Erwerb der im Berufsprofil angeführten beruflichen Kompetenzen wird das folgende Berufsbild mit Kenntnissen und Fertigkeiten in Form von Ausbildungszielen festgelegt.

(2) Das Berufsbild gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche.

(3) Die fachlichen Kompetenzbereiche sind nach Lehrjahren gegliedert. Die in den Kompetenzbereichen angeführten Kenntnisse und Fertigkeiten sind spätestens bis zum Ende des jeweils angeführten Lehrjahres zu vermitteln.

(4) Die fachübergreifenden Kompetenzbereiche sind während der gesamten Lehrzeit zu berücksichtigen und zu vermitteln.

(5) Fachübergreifende Kompetenzbereiche sind:

1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld

1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation

Er/Sie kann…

  1. 1. 1.1 sich in den Räumlichkeiten des Lehrbetriebs zurechtfinden.
  1. 1. 1.2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären.
  1. 1. 1.3 die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche sowie der betrieblichen Prozesse darstellen.
  1. 1. 1.4 die wichtigsten Verantwortlichen nennen (zB Geschäftsführer/in) und seine/ihre Ansprechpartner/innen im Lehrbetrieb erreichen.
  1. 1. 1.5 die Vorgaben der betrieblichen Ablauforganisation und des Prozessmanagements bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.

1.2 Leistungsspektrum und Eckdaten des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. 1. 2.1 das betriebliche Leistungsangebot beschreiben.
  1. 1. 2.2 das Leitbild bzw. die Ziele des Lehrbetriebs erklären.
  1. 1. 2.3 die Struktur des Lehrbetriebs beschreiben (zB Größenordnung, Tätigkeitsfelder, Rechtsform).
  1. 1. 2.4 Faktoren erklären, die die betriebliche Leistung beeinflussen (zB Standort, Märkte, Rechtsvorschriften).
  1. 1. 2.5 die Bedeutung von Kennzahlen für den Lehrbetrieb erklären.

1.3 Branche des Lehrbetriebs

Er/Sie kann…

  1. 1. 3.1 einen Überblick über die Branche des Lehrbetriebs geben (zB Branchentrends).
  1. 1. 3.2 die Position des Lehrbetriebs in der Branche darstellen.
  1. 1. 3.3 die Bedeutung einzelner Märkte und von Mitbewerbern erklären.

1.4 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten

Er/Sie kann…

  1. 1. 4.1 den Ablauf seiner/ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte und Ausbildungsfortschritt).
  1. 1. 4.2 Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, Bedeutung und Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung).
  1. 1. 4.3 die Notwendigkeit der lebenslangen Weiterbildung erkennen und sich mit konkreten Weiterbildungsangeboten auseinandersetzen.

1.5 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten

Er/Sie kann…

  1. 1. 5.1 auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten als Lehrling seine/ihre Aufgaben erfüllen.
  1. 1. 5.2 Arbeitsgrundsätze, wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit, einhalten und sich mit seinen/ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
  1. 1. 5.3 sich nach den Vorgaben des Lehrbetriebs verhalten (zB hinsichtlich der Budgetvorgaben).
  1. 1. 5.4 die Abrechnung zu seiner/ihrer Lehrlingsentschädigung interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
  1. 1. 5.5 die für ihn/sie relevanten Bestimmungen des KJBG (minderjährige Lehrlinge) bzw. des AZG und ARG (erwachsene Lehrlinge) und des GlBG grundlegend verstehen.

1.6 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung

Er/Sie kann…

  1. 1. 6.1 seine/ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
  1. 1. 6.2 den Zeitaufwand für seine/ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen.
  1. 1. 6.3 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
  1. 1. 6.4 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
  1. 1. 6.5 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
  1. 1. 6.6 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen selbstständig beschaffen.
  1. 1. 6.7 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten.
  1. 1. 6.8 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen.
  1. 1. 6.9 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
  1. 1. 6.10 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für seine/ihre Tätigkeit einbringen.
  1. 1. 6.11 Arbeitsmittel und -methoden im Rahmen des betrieblichen Umfangs selbstständig auswählen.

1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. 1. 7.1 mit verschiedenen Zielgruppen (wie Ausbildern/Ausbilderinnen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten sowie kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
  1. 1. 7.2 berufsadäquat in einer betriebsrelevanten Fremdsprache kommunizieren und dabei kulturelle sowie branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
  1. 1. 7.3 seine/ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten.

1.8 Kundenorientiertes Agieren (Unter Kunden werden sämtliche Adressaten der betrieblichen Leistung verstanden.)

Er/Sie kann…

  1. 1. 8.1 erklären, warum Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen.
  1. 1. 8.2 die Kundenorientierung bei der Erfüllung aller seiner/ihrer Aufgaben berücksichtigen.
  1. 1. 8.3 mit unterschiedlichen Kundensituationen kompetent umgehen und kunden- sowie betriebsoptimierte Lösungen finden.

1.9 Prozessmanagement/Geschäftsprozesse

Er/Sie kann…

  1. 1. 9.1 den Ablauf der Wertschöpfungskette eines Unternehmens erklären.
  1. 1. 9.2 einen Überblick über unterstützende betriebliche Abläufe (zB Personal, Marketing) geben.
  1. 1. 9.3 bei unternehmensrelevanten Wertschöpfungsketten und bei unterstützenden Vorgängen mitwirken.
  1. 1. 9.4 den Zusammenhang von Unternehmensstruktur und betrieblichen Abläufen erklären.
  1. 1. 9.5 die Rollen der wichtigsten Stakeholder (zB Lieferanten, Kunden) im betrieblichen Ablauf erklären.
  1. 1. 9.6 entscheiden, wann die Kontaktaufnahme mit einem Stakeholder erforderlich ist.
  1. 1. 9.7 bereichsspezifische Anliegen mit Stakeholdern abklären (zB Lieferkonditionen abstimmen).

1.10 Betriebliches Projektmanagement

Er/Sie kann…

  1. 1. 10.1 die Grundlagen des betrieblichen Projektmanagements beschreiben (zB Anforderungen, Methoden).
  1. 1. 10.2 die der Ausbildung entsprechende Projekte selbstständig umsetzen.

2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten

2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement

Er/Sie kann…

  1. 2. 1.1 betriebliche Qualitätsvorgaben im Aufgabenbereich umsetzen (zB in Hinblick auf interne bzw. externe Audits).
  1. 2. 1.2 an der Entwicklung von Qualitätsstandards des Lehrbetriebs mitwirken.
  1. 2. 1.3 die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsstandards überprüfen.
  1. 2. 1.4 die Ergebnisse der Qualitätsüberprüfung reflektieren und diese in die Aufgabenbewältigung einbringen.

2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Er/Sie kann…

  1. 2. 2.1 Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
  1. 2. 2.2 die betrieblichen Sicherheitsvorschriften einhalten.
  1. 2. 2.3 Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen im Überblick beschreiben.
  1. 2. 2.4 berufsbezogene Gefahren, wie Sturz- und Brandgefahr, in seinem/ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitnehmerschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
  1. 2. 2.5 sich im Notfall richtig verhalten.
  1. 2. 2.6 bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.
  1. 2. 2.7 die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden.

2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln

Er/Sie kann…

  1. 2. 3.1 die Bedeutung des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit für den Lehrbetrieb darstellen.
  1. 2. 3.2 die Mülltrennung nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
  1. 2. 3.3 energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam einsetzen.

3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten

(Diese Berufsbildpositionen schließen gegebenenfalls auch entsprechende analoge Anwendungen mit ein.)

3.1 Datensicherheit und Datenschutz

Er/Sie kann…

  1. 3. 1.1 die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Datenschutzgrundverordnung).
  1. 3. 1.2 Urheberrecht (zB Bildrechte, Software) und Datenschutzbestimmungen beachten.
  1. 3. 1.3 Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
  1. 3. 1.4 Maßnahmen treffen, wenn Sicherheitsprobleme und Auffälligkeiten auftreten (zB rasche Verständigung von Dritten, des Datenschutzbeauftragten bzw. der verantwortlichen IT-Administration).
  1. 3. 1.5 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Passwörtern und Hardware).

3.2 Software und weitere digitale Anwendungen

Er/Sie kann…

  1. 3. 2.1 Software bzw. Apps für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationserstellung, Kommunikation sowie Datenbanken und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden (zB in den Bereichen Warenwirtschaft, Kundenmanagement, Terminmanagement).
  1. 3. 2.2 die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung auswählen.
  1. 3. 2.3 Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene Inhalte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Texte, Kalkulationen, Präsentationen unter Berücksichtigung des Corporate Designs erstellen).
  1. 3. 2.4 Daten aufbereiten (zB Statistiken, Diagramme, Analysen für operative Prozesse aufbereiten).
  1. 3. 2.5 mit betrieblichen Datenbanken arbeiten (zB Daten erfassen, löschen, aktualisieren).
  1. 3. 2.6 Inhalte aus verschiedenen Datenquellen beschaffen und zusammenfügen.
  1. 3. 2.7 Probleme im Umgang mit Software und digitalen Anwendungen lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet bzw. Intranet nach Problemlösungen recherchieren).

3.3 Digitale Kommunikation

Er/Sie kann…

  1. 3. 3.1 ein breites Spektrum an Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Social Media).
  1. 3. 3.2 eine geeignete Kommunikationsform anforderungsbezogen auswählen.
  1. 3. 3.3 verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.

3.4 Datei- und Ablageorganisation

Er/Sie kann…

  1. 3. 4.1 sich in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden (zB gespeicherte Dateien finden).
  1. 3. 4.2 in der betrieblichen Datei- bzw. Ablagestruktur arbeiten und dabei die Grundregeln eines effizienten Dateimanagements berücksichtigen (zB Ordner anlegen bzw. löschen, Vergabe von Dateinamen).
  1. 3. 4.3 sich an die betrieblichen Vorgaben zur Datenanwendung und Datenspeicherung halten.
  1. 3. 4.4 Ordner und Dateien unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben teilen (zB unter Nutzung von Cloud-Diensten, VPN, Intranet, Extranet).

3.5 Informationssuche und -beschaffung

Er/Sie kann…

  1. 3. 5.1 Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient (zB unter Einsatz entsprechender Suchtechniken) nutzen.
  1. 3. 5.2 nach gespeicherten Dateien suchen.
  1. 3. 5.3 in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
  1. 3. 5.4 in Datenbankanwendungen Daten filtern.

3.6 Bewertung und Auswahl von Daten und Informationen

Er/Sie kann…

  1. 3. 6.1 die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
  1. 3. 6.2 Daten und Informationen interpretieren und nach betrieblichen Vorgaben entscheiden, welche Daten und Informationen herangezogen werden.
  1. 3. 6.3 Daten und Informationen strukturiert aufbereiten.

3.7 Datenmanagement und Reporting

Er/Sie kann…

  1. 3. 7.1 Daten vergleichen (zB Lieferantenkonditionen, Lagerkapazitäten).
  1. 3. 7.2 aufgrund des Datenvergleichs Empfehlungen abgeben bzw. entsprechende Maßnahmen treffen.
  1. 3. 7.3 Daten in Systemen (zB Customer-Relationship-Management, Tabellenkalkulationsprogramme) verwalten.
  1. 3. 7.4 einfache Statistiken erstellen (zB Verkaufsstatistik, Umsatzdarstellungen, Warenlagerbewegungen, Krankenstände).

(6) Fachliche Kompetenzbereiche sind:

4. Kompetenzbereich: Einkauf

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 4. 1 die rechtlichen Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung von (Kauf-)Verträgen darstellen.
   
  1. 4. 2 mögliche Vertragswidrigkeiten bei der Erfüllung von (Kauf-)Verträgen sowie deren rechtliche Konsequenzen erklären (zB Zahlungsverzug).
   
  1. 4. 3 die Grundsätze der betrieblichen Beschaffung darstellen (zB Zuständigkeiten, Bestellsysteme, Kriterien für Lieferantenauswahl, Strategien).
   
  1. 4. 4 bei der Beurteilung und Auswahl von zu bestellenden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen mitwirken und entsprechende Anbieter ausfindig machen und vorschlagen (zB Preisverhalten, Qualität, Mengen- und Termintreue).
   
  1. 4. 5 Bestellmengen aufgrund der betrieblichen Vorgaben (zB Mindestbestand, Mindestbestellmenge) vorschlagen bzw. ermitteln.
   
  1. 4. 6 bei der Bestimmung von Liefer- und Leistungsterminen mitwirken.
   
  1. 4. 7 Anfragen tätigen, Angebote einholen und prüfen sowie nach betriebsinternen Vorgaben Bestellungen durchführen.
   
  1. 4. 8 Maßnahmen bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen (zB Reklamationen verfassen).
   

5. Kompetenzbereich: Logistik (Lager und Versand)

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 5. 1 die betriebliche Lager- und Umschlagsorganisation erklären.
   
  1. 5. 2 die Lagerbedürfnisse und die Handhabung von verschiedenen Gütern darstellen.
   
  1. 5. 3 die Grundlagen der betrieblichen Logistik erklären (zB Logistikziele und -strategien).
   
  1. 5. 4 Lagerbestände ermitteln (zB unter Nutzung des betrieblichen Lagerwirtschaftssystems, Überprüfung der Bestände).
   
  1. 5. 5 Bestellanforderungen erstellen.
   
  1. 5. 6 Liefer- und Leistungstermine überwachen.
   
  1. 5. 7 Auftragsbestätigungen prüfen und bei Abweichungen Maßnahmen im Einklang mit den betrieblichen Vorgaben setzen.
   
  1. 5. 8 Liefer- und Leistungsverzug feststellen und Maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben ergreifen.
   
  1. 5. 9 bei der Planung und Organisation von Transportaufträgen mit verschiedenen Verkehrsträgern mitwirken (zB Transportmittel und Verpackung planen, Speditionen beauftragen, Incoterms berücksichtigen).
   
  1. 5. 10 Partner im Bereich Distribution koordinieren (zB Frächtermanagement).
   

6. Kompetenzbereich: Marketing und Vertrieb

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 6. 1 Ziele des betrieblichen Marketings erklären.
   
  1. 6. 2 einen Überblick über das betriebliche Marketing geben (zB Zielgruppen, Marketinginstrumente, Werbemittel, Abgrenzung zur Öffentlichkeitsarbeit).
   
  1. 6. 3 Kunden-, Markt- und Wettbewerbsanalysen erklären.
   
  1. 6. 4 am Außenauftritt des Lehrbetriebs mitarbeiten (zB Beiträge für die sozialen Netzwerke verfassen, Tag der offenen Türe mitgestalten).
   
  1. 6. 5 an der Vor- und/oder Nachbereitung von Veranstaltungen mitarbeiten (zB Kommunikation mit Eventagenturen).
   
  1. 6. 6 einen Überblick über die Strategien und Maßnahmen zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Kundenbindung geben.
   
  1. 6. 7 die betrieblichen Vertriebskanäle darstellen (zB B2B, B2C, E-Commerce) und Arbeiten im Vertriebssystem durchführen (zB Kundenaufträge einbuchen, Stammdatenpflege)
   
  1. 6. 8 einen Überblick über die betrieblichen Produktgruppen und das betriebliche Portfolio geben.
   
  1. 6. 9 allgemeine Kundenanfragen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben beantworten (zB telefonisch, per E-Mail).
   
  1. 6. 10 die für eine Angebotslegung erforderlichen Informationen einholen bzw. entsprechende Unterlagen zusammenstellen (zB Preislisten).
   
  1. 6. 11 die Grundlagen der betrieblichen Preiskalkulation erklären.
   
  1. 6. 12 bei der Kalkulation von Angeboten mitwirken (zB unter Berücksichtigung von Preisnachlässen und Versandkosten).
   
  1. 6. 13 übliche Anfragen von Kunden zu den Angeboten bearbeiten (zB Unstimmigkeiten klären).
   
  1. 6. 14 Aufträge entgegennehmen (zB über das betriebliche Vertriebssystem, per E-Mail).
   
  1. 6. 15 Aufträge prüfen (zB auf ihre Übereinstimmung mit dem Angebot) und zur Erfüllung weiterleiten.
   
  1. 6. 16 Schriftstücke im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erstellen (zB Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung).
   
  1. 6. 17 die Bedeutung eines professionellen Umgangs mit Beschwerden und Reklamationen erklären.
   
  1. 6. 18 Beschwerden und Reklamationen entsprechend den rechtlichen und betrieblichen Vorgaben bearbeiten bzw. weiterleiten (zB komplexe Kundenanliegen).
   

7. Kompetenzbereich: Finance

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

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3

  1. 7. 1 die einzelnen Teilbereiche des betrieblichen Rechnungswesens, wie Buchführung, Kostenrechnung und Statistik, sowie die Inventur darstellen.
   
  1. 7. 2 Aufgaben der betrieblichen Buchführung und der Kostenrechnung voneinander unterscheiden.
   
  1. 7. 3 das betriebliche Verfahren zur Erfolgsermittlung in seinen Grundzügen darstellen.
   
  1. 7. 4 Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.
   
  1. 7. 5 übliche Belege des Lehrbetriebs, wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Zahlungsbelege, nach verschiedenen Kriterien bearbeiten (Zuordnung nach Datum, interner und externer Herkunft, Belegart) und für die Verbuchung vorbereiten (zB sortieren, vorkontieren).
   
  1. 7. 6 die Bedeutung der Budgetplanung erklären.
   
  1. 7. 7 Kosten abschätzen und entsprechend der Budgetvorgaben kostenbewusst agieren (zB Einsparungspotential aufzeigen).
   
  1. 7. 8 Kostenarten erkennen (zB auch Personalkosten) und Kosten Kostenstellen zuordnen.
   
  1. 7. 9 Zahlungen vorbereiten (zB Online-Überweisungen) und allfällige Preisnachlässe berücksichtigen (zB Skonto).
   
  1. 7. 10 die Bedeutung des betrieblichen Mahnwesens darstellen.
   

8. Kompetenzbereich: Personal

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

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  1. 8. 1 Aufgaben im Rahmen des Recruitings übernehmen (zB Vorstellungsgespräch vorbereiten, Termine vereinbaren.)
   
  1. 8. 2 Aufgaben im Rahmen der Personaladministration übernehmen (zB Zeiterfassung, Zeitbestätigung ausstellen, Personalakte anlegen, bei der Benefitsverwaltung mitwirken).
   
  1. 8. 3 Maßnahmen der betrieblichen Personalentwicklung darstellen (zB Mitarbeitergespräche, Feedbackgespräche).
   
  1. 8. 4 Aufgaben im Rahmen der Weiterbildung übernehmen (zB bei der Trainingsorganisation mitwirken).
   

9. Kompetenzbereich: Produktion

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

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3

  1. 9. 1 bei der Produktionsplanung mitwirken (zB Material verwalten, Arbeitspläne verwalten).
   
  1. 9. 2 bei der Arbeitsvorbereitung und/oder -planung mitwirken (zB Produktionskennzahlen erfassen, Produktivitätsstunden auswerten)
   
  1. 9. 3 die betrieblichen Produktionsabläufe beschreiben (zB Herstellprozess, Losgrößen, Prototyp, Serie).
   

10. Kompetenzbereich: Office-Management

Er/Sie kann…

Lehrjahr

1

2

3

  1. 10. 1 die übliche Ausstattung seines/ihres Arbeitsbereichs kompetent verwenden (zB PC/Laptop, Drucker, Telefonanlage) und die im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit auftretenden einfachen Probleme selbstständig lösen (zB Papierstau beseitigen, Toner austauschen).
   
  1. 10. 2 den Posteingang und -ausgang bearbeiten.
   
  1. 10. 3 Termine und Terminänderungen koordinieren (zB unter Einsatz von Terminplanungsinstrumenten).
   
  1. 10. 4 Termine im betrieblichen Kalendersystem dokumentieren und verwalten.
   
  1. 10. 5 Informationen zu Terminen und entsprechend notwendige Unterlagen verschicken.
   
  1. 10. 6 Raumreservierungen vornehmen und Räume vorbereiten.
   
  1. 10. 7 Unterlagen aufbereiten und vorbereiten (zB Präsentationen und Handouts).
   
  1. 10. 8 Besucher/innen adäquat empfangen und betreuen.
   
  1. 10. 9 Protokolle führen.
   
  1. 10. 10 die Nachbereitung von Besprechungen und Meetings übernehmen.
   
  1. 10. 11 an der Organisation von Dienstreisen mitwirken (zB Recherche, Angebotseinholung, Buchung, Abrechnungsvorbereitung).
   
  1. 10. 12 Texte auf Rechtschreibung und Grammatik überprüfen.
   

(7) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der geltenden Fassung, zu entsprechen.

Evaluierung

§ 4. Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2025 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung des Lehrberufes Industriekaufmann/Industriekauffrau in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.

Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

§ 5. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft.

(2) Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau, BGBl. II Nr. 11/2004, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 177/2005, treten mit Ablauf des 30. April 2020 außer Kraft.

(3) Lehrlinge, die am 30. April 2020 im Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau ausgebildet werden, können gemäß den in Abs. 2 angeführten Ausbildungsvorschriften weiter ausgebildet werden.

(4) Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau gemäß den in Abs. 2 angeführten Ausbildungsvorschriften zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau gemäß dieser Verordnung voll anzurechnen.

Schramböck

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