549. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die Berichtigung von Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt
Auf Grund des § 10 des Bundesgesetzblattgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, wird kundgemacht:
1. Die Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen festgesetzt wird, BGBl. II Nr. 418/2019, wird wie folgt berichtigt:
Im Kurztitel lautet es statt „Festsetzung des Mindestlohntarif“ richtig „Festsetzung des Mindestlohntarifs“.
2. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 1 Z 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013, BGBl. II Nr. 291/2020, wird wie folgt berichtigt:
In Z 3 lautet es statt „in der Fassung BGBl. II Nr. 291/2020“ richtig „in der Fassung BGBl. II Nr. 292/2020“.
3. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in den Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV) geändert wird, BGBl. II Nr. 313/2020, wird wie folgt berichtigt:
In Z 3 lautet es in § 25 Abs. 5 statt „Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 313/2020“ richtig „Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 60/2020“.
4. Die Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den freikirchlichen Religionsunterricht an Pflichtschulen sowie mittleren und höheren Schulen geändert wird, BGBl. II Nr. 380/2020, wird wie folgt berichtigt:
Im Stirnbalken lautet es statt „Ausgegeben am 27. Oktober 2016“ richtig „Ausgegeben am 2. September 2020“.
Edtstadler
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