452. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über empfohlene Impfungen 2006 geändert wird
Auf Grund des § 1b Abs. 2 des Impfschadengesetzes, BGBl. Nr. 371/1973, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2019, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über empfohlene Impfungen 2006, BGBl. II Nr. 526/2006, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 33/2014, wird wie folgt geändert:
1. Im Titel entfällt die Zahl „2006“.
2. In § 1 wird nach der Z 5 folgende Z 6 eingefügt:
- „6. Influenza,“
3. In § 1 erhalten die bisherigen Z 6 bis 14 die Bezeichnung „7.“ bis „15.“.
4. § 3a entfällt.
5. Dem § 5 werden folgende Abs. 3 und 4 angefügt:
„(3) Die Änderung im Titel und § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 452/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt § 3a außer Kraft.“
(4) Diese Verordnung ist auf Impfungen gegen Influenza anwendbar, die ab 15. Oktober 2020 vorgenommen wurden.“
Anschober
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