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BGBl II 395/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

395. Verordnung: Änderung der 1. C-SchulampelphasenVO für Zentrallehranstalten

395. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die über die Anwendung von Abschnitten der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 - C-SchVO 2020/21) - 1. C-SchulampelphasenVO für Zentrallehranstalten geändert wird

Aufgrund der §§ 13 und 17 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 - C-SchVO 2020/21 ), BGBl. II Nr. 384/2020, wird verordnet:

Die 1. C-SchulampelphasenVO für Zentrallehranstalten, BGBl. II Nr. 390/2020, wird wie folgt geändert:

In § 2 wird dem Text des § 2 die Absatzbezeichnung „(1)“ vorangestellt und folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Diese Verordnung sowie die einen Teil dieser Verordnung bildende Anlage A treten mit Ablauf des 13. Septembers 2020 außer Kraft.“

Faßmann

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