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BGBl II 297/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

297. Verordnung: Änderung der Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung

297. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über den Sicherheitsakademiebeirat (Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung) geändert wird

Auf Grund des § 11 Abs. 7 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2019 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 113/2019, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über den Sicherheitsakademiebeirat (Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung), BGBl. II Nr. 74/2001, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 103/2018, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 2 lautet:

„(2) Der Beirat kann Empfehlungen hinsichtlich folgender Gegenstände erstatten:

  1. 1. der methodischen und inhaltlichen Gestaltung von Lehrgängen;
  2. 2. der Einführung neuer Lehrgänge;
  3. 3. der Abstimmung von Lehrgängen auf einen längeren Zeitraum;
  4. 4. Maßnahmen zur Sicherstellung der einheitlichen Beurteilung von Prüfungsleistungen.“

2. In § 1 Abs. 3 Z 2 wird der Beistrich und die Wortfolge „die den Zugang zur Ausbildung und die Durchführung einzelner Lehrgänge, Seminare und Schulungen regeln“ durch die Wortfolge „nach § 11 Abs. 2 und 4 SPG“ ersetzt.

3. In § 6 Abs. 1 wird das Wort „Kalenderhalbjahr“ durch das Wort „Kalenderjahr“ ersetzt.

4. Dem § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) § 1 Abs. 2 und 3 sowie § 6 Abs. 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 297/2020 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“

Nehammer

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