275. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Medizinproduktekaufmann/-frau-Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 8, 8a und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 18/2020, wird verordnet:
Die Medizinproduktekaufmann/-frau-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 121/2015, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.
2. § 1 Abs. 2 entfällt. Der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung „(2)“.
3. § 10 samt Überschrift entfällt. Der bisherige § 11 erhält die Bezeichnung „§ 10.“.
Schramböck
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