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BGBl II 255/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

255. Verordnung: Section Control-Messstreckenverordnung A 21 - 2020

255. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz. Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2020 auf der A 21 Wiener Außenring Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 21 - 2020)

Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2020, wird verordnet:

§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 21 Wiener Außenring Autobahn festgelegt:

  1. 1. auf der Richtungsfahrbahn Knoten Vösendorf der Abschnitt zwischen km 5,85 und km 13,90 und
  2. 2. auf der Richtungsfahrbahn Knoten Steinhäusl der Abschnitt zwischen km 13,90 und km 5,85.

§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

Gewessler

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