189. Kundmachung der Bundesministerin für Frauen und Integration über die Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche A.B. und A.u.H.B.:
Auf Grund des § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182/1961, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche wird kundgemacht:
- 1. Der „Christliche Missionsverband für Österreich (CMV)“ wurde mit Wirkung vom 8. Jänner 2019 als Einrichtung der Evangelischen Kirche A.B. errichtet. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt er die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- 2. Der „Kirchenbeitragsverband Evangelischer Pfarrgemeinden im Land Salzburg“ genießt laut Meldung des Evangelischen Oberkirchenrates A.B. vom 26. Februar 2019 nicht die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- 3. Die Adresse der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Schwechat wurde mit Wirkung vom 26. Februar 2019 geändert auf: Andreas Hofer-Platz 7, 2320 Schwechat.
- 4. Die Bezeichnung der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Hallein wurde mit Wirkung vom 28. März 2019 geändert in: Evangelische Pfarrgemeinde A.u.H.B. Hallein. Gemäß § 5 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- 5. Die Adresse der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Bad Bleiberg wurde mit Wirkung vom 2. April 2019 geändert auf: Oberer Kastlweg 24, 9530 Bad Bleiberg.
- 6. Der „Verband der Evangelischen Pfarrgemeinden im Lieser- und Maltatal“ der selbstständigen Evangelischen Pfarrgemeinden A.B. Trebesing, Dornbach und Eisentratten wurde mit Wirkung vom 25. September 2019 als Einrichtung der Evangelischen Kirche A.B. errichtet. Gemäß § 4 Abs. 1 leg.cit. genießt er die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
- 7. Die Adresse der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien-Floridsdorf wurde mit Wirkung vom 7. Oktober 2019 geändert auf: Gerichtsgasse 8/3, 1210 Wien.
- 8. Die Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Trofaiach und die Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Eisenerz wurden per Bescheid mit Wirkung vom 8. Jänner 2020 vereinigt. Der Name der neuen Pfarrgemeinde lautet nun: Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Trofaiach-Eisenerz. Gemäß § 5 leg.cit. genießt sie die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Raab
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