94. Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung über den Amtssitz des Fonds
94.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung über den Amtssitz des Fonds
[Protokoll in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Protokoll in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen nach Abschnitt 20 Abs. 1 des Protokolls erfolgten am 15. Juni bzw. 26. Juni 2020; das Protokoll tritt gemäß seinem Abschnitt 20 Abs. 1 mit 1. August 2020 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Kurz
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