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BGBl III 69/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

69. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M313 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, die den Streitkräften gehören und zur Vernichtung vorgesehen sind

69. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M313 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, die den Streitkräften gehören und zur Vernichtung vorgesehen sind

Die Multilaterale Vereinbarung M313 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, die den Streitkräften gehören und zur Vernichtung vorgesehen sind (BGBl. III Nr. 5/2020) wurde von Finnland (ohne die Åland-Inseln) am 20. Jänner 2020 unterzeichnet.

Edtstadler

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