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BGBl III 66/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

66. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

66. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Finnland am 29. April 2020 gemäß Art. 79 Abs. 2 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 28/2020) notifiziert, dass es den anlässlich der Annahme des Übereinkommens angebrachten Vorbehalt zu Art. 55 Abs. 111 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 54/2015 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210]. ab 1. August 2020 um weitere fünf Jahre verlängert.

Edtstadler

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