62. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M325 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen von Tanks gemäß den Absätzen 6.8.2.4.2, 6.8.2.4.3, 6.8.3.4.6, 6.8.3.4.12, dem Unterabschnitt 6.9.5.2 und dem Abschnitt 6.10.4 ADR sowie die Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge gemäß Unterabschnitt 9.1.3.4 ADR
Die Multilaterale Vereinbarung M325 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen von Tanks gemäß den Absätzen 6.8.2.4.2, 6.8.2.4.3, 6.8.3.4.6, 6.8.3.4.12, dem Unterabschnitt 6.9.5.2 und dem Abschnitt 6.10.4 ADR sowie die Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge gemäß Unterabschnitt 9.1.3.4 ADR (BGBl. III Nr. 45/2020) wurde von der Türkei am 9. April 2020 unterzeichnet.
Edtstadler
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