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BGBl III 51/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

51. Kundmachung: Geltungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

51. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Eritrea am 13. März 2020 seine Beitrittsurkunde zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (BGBl. III Nr. 169/2001, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 184/2019) hinterlegt und dabei eine Erklärung abgegeben.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer Sprache auf der Website der Internationalen Atomenergie-Organisation unter http://www.iaea.org/resources/treaties/treaties-under-IAEA-auspices abrufbar.

Edtstadler

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