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BGBl III 4/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

4. Änderung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa

4. Änderung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa

Die mittels Notenwechsel vom 27. März 2015 bzw. vom 21. April 2015 geschlossene Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa (BGBl. III Nr. 59/2015 idF BGBl. III Nr. 168/2019) wurde durch diplomatischen Notenwechsel vom 28. Oktober 2019 und 20. Dezember 2019 dahingehend geändert, dass die Dienstorte „Bischkek“ und „Eriwan“ mit 1. Jänner 2020 und die Dienstorte „Chicago“ und „Houston“ mit 1. Mai 2020 aus der Liste der Orte, an denen die Bundesrepublik Deutschland Österreich vertritt, gestrichen werden.

Diese Änderung der Vereinbarung tritt für die Dienstorte „Bischkek“ und „Eriwan“ mit 1. Jänner 2020 sowie für die Dienstorte „Chicago“ und „Houston“ mit 1. Mai 2020 in Kraft.

Kurz

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