47. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Eritrea am 13. März 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen (BGBl. Nr. 186/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 182/2019) hinterlegt und hiebei erklärt, sich durch den in Art. 11 Abs. 2 vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus nicht als gebunden zu betrachten.
Edtstadler
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)