23. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben die Niederlande am 6. Februar 2020 und Rumänien am 17. Februar 2020 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen (BGBl. Nr. 133/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 225/2019) gekündigt.
Die Kündigungen werden mit 1. September 2020 wirksam.
Edtstadler
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