213. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarates hat die Ukraine am 1. Dezember 2020 ihre Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (BGBl. III Nr. 113/2020) hinterlegt und hiebei eine Erklärung zur vorläufigen Anwendung gemäß Art. 5 des Protokolls abgegeben. Die Erklärung wird am 1. Februar 2021 wirksam.
Edtstadler
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