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BGBl III 173/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

173. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen

173. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Schutz von Erwachsenen

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs der Niederlande hat Belgien am 30. September 2020 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (BGBl. III Nr. 287/2013, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 128/2018) hinterlegt und hiebei eine Erklärung nach Art. 32 Abs. 2 abgegeben sowie seine Zentrale Behörde gemäß Art. 28 Abs. 1 des Übereinkommens, die gleichzeitig Behörde im Sinne des Art. 42 ist, bestimmt.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht unter http://www.hcch.net/ abrufbar [Nr. 35]. Gleiches gilt für die gemäß Art. 28 und 42 des Übereinkommens zu benennenden Behörden.

Edtstadler

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