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BGBl III 131/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

131. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen

131. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Namibia am 27. Juli 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen (BGBl. Nr. 87/1990, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 49/2020) hinterlegt und hiebei gemäß Art. 13 Abs. 3 des Übereinkommens erklärt, dass es sich durch die in Art. 13 Abs. 2 vorgesehenen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten nicht gebunden erachtet.

Edtstadler

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