vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 105/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

105. Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits

105. Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits

[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Notifikation gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurde am 23. September 2014 beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Abkommen gemäß seinem Art. 29 Abs. 1 mit 2. August 2020 in Kraft.

Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 334 vom 06.12.2012 S. 3, veröffentlicht.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Edtstadler

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)