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BGBl II 199/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

199. Verordnung: Sportgerätefachkraft-Ausbildungsordnung

199. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Sportgerätefachkraft (Sportgerätefachkraft-Ausbildungsordnung)

Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird verordnet:

Lehrberuf Sportgerätefachkraft

§ 1. (1) Der Lehrberuf Sportgerätefachkraft ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.

(2) In die Ausbildung im Lehrberuf Sportgerätefachkraft kann bis zum Ablauf des 31. August 2024 eingetreten werden.

(3) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf als Sportgerätefachkraft zu bezeichnen.

Berufsprofil

§ 2. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Sportgerätefachkraft ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:

  1. 1. Zielgerichtete Kundenbedarfserhebung unter Berücksichtigung des Warensortiments,
  2. 2. Beraten von Kunden/innen über die Funktion und Anwendungsweise von Sportartikeln und Sportgeräten des Sommer- und Wintersports sowie In- und Outdoor,
  3. 3. Einstellen und Anpassen von Sportartikeln und Sportgeräten des Sommer- und Wintersports sowie In- und Outdoor an den/die Kunden/in unter Beachtung körperlicher Gegebenheiten des/der Kunden/in,
  4. 4. Beraten von Kunden/innen über die Pflege und den Servicebedarf von Sportartikeln und Sportgeräten des Sommer- und Wintersports sowie In- und Outdoor und über die fachgerechte Verwendung von Pflegemitteln,
  5. 5. Mitwirken beim Gestalten und Darbieten des Warenangebotes im Shop, beim Betreuen des Internetauftrittes, beim Einsatz digitaler Medien sowie Beantworten von Kundenanfragen im Shop und online,
  6. 6. Suchen und Analysieren von Fehlern und Störungen an Sportgeräten des Sommer- und Wintersports sowie In- und Outdoor und Anbieten von Reparaturvarianten (Preiskalkulation),
  7. 7. Servicieren, Reparieren und Montieren von Sportartikeln und Sportgeräten des Sommer- und Wintersports sowie In- und Outdoor,
  8. 8. Überprüfen, Warten, Instandsetzen sowie Demontieren und Montieren von Sportartikeln und Sportgeräten des Sommer- und Wintersports sowie In- und Outdoor,
  9. 9. Ausrüsten oder Umrüsten von Sportgeräten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen oder Zusatzgeräten,
  10. 10. Beraten von Kunden/innen über Versicherungsmöglichkeiten für Sportartikel und Sportgeräte,
  11. 11. Anlegen von Service- und Materialdokumentationen über die Arbeitsabläufe auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme,
  12. 12. Ausführen von Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften sowie von Normen und Qualitätsstandards.

Berufsbild

§ 3. (1) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, in der geltenden Fassung, und der KJBG-VO, BGBl. II Nr. 436/1998, in der geltenden Fassung, zu entsprechen. Für die Ausbildung im Lehrberuf Sportgerätefachkraft wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Der Ausbildungsbetrieb

1.1

Bedeutung und Struktur des Sportartikelhandels

1.1.1

Kenntnis der Bedeutung und der Struktur des Sportartikelhandels

-

-

1.1.2

Kenntnis der Trends und Entwicklungen in der Branche

1.2

Der Ausbildungsbetrieb

1.2.1

Kenntnis der Rechtsform und der Betriebsform des Lehrbetriebes

1.2.2

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus sowie der Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche

1.2.3

Kenntnis der jeweiligen betrieblichen Qualitätsvorgaben bzw. des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems

-

1.2.4

-

-

Anwenden der betrieblichen Qualitätsvorgaben bzw. des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems

1.2.5

Funktionsgerechtes Verwenden der betrieblichen Einrichtungen, Geräte und technischen Hilfsmitteln des Verkaufs

1.3

Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt

1.3.1

Kenntnis der Werte und Visionen des Ausbildungsbetriebes, der Ziele und der Marktposition des Lehrbetriebes sowie der Standorteinflüsse

1.3.2

Kenntnis des betrieblichen Umfeldes samt der Geschäftsbeziehungen des Lehrbetriebs

1.3.3

Kenntnis der Waren- bzw. Warengruppen und Dienstleistungen des Lehrbetriebes

1.4

Arbeitsorganisation und Ausbildung im dualen System

1.4.1

Kenntnis der behördlichen Aufsichtsorgane, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen inklusive ihrer Aufgaben und Befugnisse im Betrieb

1.4.2

Kenntnis der arbeitsrechtlichen Vorschriften

1.4.3

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag und aus dem Berufsausbildungsgesetz bzw. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz ergebenden Rechte und Pflichten

1.4.4

Rechtliches und rechnerisches Kontrollieren des Gehaltszettels, der Lehrlingsentschädigung bzw. des Gehaltes

1.4.5

Kenntnis der Inhalte und Ziele der Ausbildung sowie der einschlägigen Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten

1.4.6

Kenntnis der Wichtigkeit der Lehrabschlussprüfung und der damit verbundenen rechtlichen Aspekte

1.5

Information und Kommunikation

1.5.1

Kenntnis der Grundlagen des Datenschutzes

Anwenden des betrieblichen Datenschutzes

1.5.2

Anwenden aktueller Informations- und Kommunikationsmittel

1.5.3

Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien und situationsgerechtes Einsetzen zur Kommunikation im Geschäftsbereich

1.6

Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz bei der Arbeit

1.6.1

Kenntnis der Grundlagen und Anwendung der Arbeitsergonomie (zB richtiges Heben, Tragen, Bewegen von Lasten usw.)

1.6.2

Kenntnis der Sicherheitsrisiken um Unfälle zu vermeiden. Beachtung der rechtlichen Vorschriften, ökologischen Aspekte und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der einschlägigen Schutz- und Sicherheitsvorschriften

1.6.3

Kenntnis der entsprechenden Vorschriften des Umweltschutzes und der Entsorgung

-

-

1.6.4

-

Mitwirken bei der rechtlich-betriebskonformen Abfallentsorgung

2.

Persönliche und soziale Kompetenz

2.1

Persönlichkeitsentwicklung

2.1.1

-

Finden von Lösungen und darauf aufbauend Fällen von berufstypischen Entscheidungen im Kompetenzbereich

2.1.2

-

Beurteilen der Qualität der durchgeführten Arbeiten und Ableiten von möglichen Verbesserungen

2.1.3

Entwickeln der Fähigkeit die Allgemeinbildung zu vertiefen und fachspezifisch einzusetzen

2.2

Teamarbeit, Kooperation und Konfliktlösungskompetenz

2.2.1

Eigenständiges Arbeiten im Team und Identifizieren mit der Aufgabe im Unternehmen

2.2.2

-

Zielgruppengerechtes und lösungsorientiertes Kommunizieren mit Kunden und Kundinnen, Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen und anderen Personengruppen

2.2.3

Selbst motiviertes Arbeiten, Fähigkeiten zur Selbstreflexion und Annehmen und Geben von Feedback

2.3

Selbstverantwortung und Motivation

2.3.1

Kenntnis des eigenen Verantwortungsbereiches

2.3.2

Bewusstmachen des eigenen Handelns, Erkennen von Konsequenzen und Einbeziehen dieser in die persönliche Weiterentwicklung

2.3.3

Kenntnis der Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung sowie Erkennen und Planen der eigenen beruflichen Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten

2.4

Meinungsbildung in gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Sachverhalten

2.4.1

Kenntnis über den Aufbau und die Wirkungsweise des demokratischen Systems in Österreich, insbesondere im Zusammenhang mit demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten

2.4.2

-

Kenntnis der Mitgliedschaften Österreichs in europäischen und internationalen Organisationen und der sozial-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen

2.4.3

Kenntnis der grundlegenden marktwirtschaftlichen und sozialpolitischen Zusammenhänge

-

2.4.4

-

Verstehen von Medienberichten zu gesellschafts-, sozial- und wirtschaftspolitischen Themen

3.

Warenwirtschaft

3.1

Kenntnis des betrieblichen Warensortiments hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften, Beschaffenheit, Form, Ausführung sowie Verwendungsmöglichkeiten

3.2

Kenntnis der handelsüblichen und branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke

3.3

Mitwirken beim Ermitteln des Warenbedarfs und der Betriebsmittel unter Berücksichtigung saisonaler Gesichtspunkte

Ermitteln des Warenbedarfs und der Betriebsmittel unter Berücksichtigung saisonaler Gesichtspunkte

3.4

Kenntnis der betriebsspezifischen Einkaufsmöglichkeiten und Bezugsquellen

Kenntnis der organisatorischen Durchführung des Einkaufs, Kontrollieren von Bestellvorschlägen

Mitwirken am Wareneinkauf

3.5

Waren übernehmen und Lieferungen prüfen

-

-

3.6

Feststellen von Mängeln und Schäden bei Waren und Verpackung

Ergreifen von Maßnahmen bei Mängeln und Schäden bei Waren und Verpackung

3.7

Kenntnis der betrieblichen Lagerorganisation

-

-

3.8

Kontrollieren und Verwalten des Lagers unter Bedachtnahme auf Ordnung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit, Überprüfen der Warenverbrauchsfristen und Ablaufdaten

3.9

Kenntnisse über Bedeutung und Aufgabe der Inventur und Bestandsaufnahme

Mitarbeit bei der Inventur oder Bestandsaufnahme

4.

Kunden- und Serviceorientierung sowie Verkauf

4.1

Grundkenntnisse der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen (zB Kaufvertrag)

Kenntnis der relevanten verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen (Kaufvertrag, Gewährleistung und Garantie)

4.2

-

Kenntnis der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen im Sportartikel- und Sportgerätehandel wie Fernabsatzrichtlinie, Konsumentenschutzgesetz, Produkthaftung usw.

4.3

Anwenden des betrieblichen Formularwesens (wie zB Lieferschein, Lieferliste, Reparatur- und Serviceannahme, Übergabeformular, Retourwarenschein, Abnahmeprotokoll, Rechnung)

4.4

Kunden/innengerechtes Verhalten sowie Führen von Gesprächen mit Kunden/innen, Auftraggebern/innen und Lieferanten/innen unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise und des entsprechenden Verhaltens

4.5

Grundkenntnisse des menschlichen Bewegungsapparates

4.6

-

-

Kenntnis über Zusatzprodukte wie zB Nahrungsergänzungsprodukte, Wärmepads, elektronische Messgeräte, Pflegeprodukte usw.

4.7

Mitwirken bei einem Informations- und Beratungsgespräch

Bedarfs- und wunschgemäßes Informieren und Beraten der Kunden/innen; gegebenenfalls Anbieten von Ergänzungs- und Ersatzartikeln sowie spezifischer Serviceleistungen

4.8

-

Führen einfacher Beratungsgespräche in englischer Sprache

4.9

Kenntnis der Teil- und Gesamtbereiche des Sportbereiches wie Sommersport (zB Bike, Run, Wassersport, Wandern, Bergsteigen, Ballsport) und Wintersport (zB Alpin, Touren, Snowboard, Langlauf)

4.10

Kenntnis der Teil- und Gesamtfunktion sowie der technischen Ausstattung von Sportartikeln und Sportgeräten (Sommer- und Wintersport sowie In- und Outdoor) sowie über deren Benutzung, Einstellung und Anpassung an den/die Kunden/in

4.11

Mitarbeiten beim Einstellen und Anpassen von Sportartikeln und Sportgeräten des Sommer- und Wintersports sowie In- und Outdoor an den/die Kunden/in unter Beachtung körperlicher Gegebenheiten des/der Kunden/in

Einstellen und Anpassen von Sportartikeln und Sportgeräten des Sommer- und Wintersports, sowie In- und Outdoor an den/die Kunden/in unter Beachtung körperlicher Gegebenheiten des/der Kunden/in

4.12

Mitwirken beim Beraten und Einschulen von Kunden über die Funktion und Anwendungsweise von Sportartikeln und Sportgeräten

Beraten und Einschulen von Kunden/innen über die Funktion und Anwendungsweise von Sportartikeln und Sportgeräten

4.13

-

Beraten von Kunden/innen über die Pflege von Sportartikeln und Sportgeräten sowie über die fachgerechte Verwendung von Pflegemitteln

4.14

-

Mitwirken beim Beantworten von online-Anfragen (zB über Websites, Social-Media-Kanäle, Apps)

Beantworten von online-Anfragen (zB über Websites, Social-Media-Kanäle, Apps)

4.15

-

-

Mitwirken beim Einsatz von digitalen Medien im Bereich des Services, der Reparatur- und Wartungsanleitung

4.16

Kenntnis der neuestens Trends im Sportartikel- und Sportgerätebereich

4.17

-

Mitwirken bei der betrieblichen Warenpräsentation nach saisonalen Gesichtspunkten sowie nach In- und Outdoor

4.18

Kenntnis der Versicherungsmöglichkeiten für Sportartikel und Sportgeräte

Mitwirken beim Beraten von Kunden/innen über Versicherungsmöglichkeiten

Beraten von Kunden/innen über Versicherungsmöglichkeiten

4.19

Kenntnis der betriebsüblichen Behandlung von Reklamationen und des betrieblichen Warenumtausches unter Berücksichtigung des Konsumentenschutzes

Bearbeiten von Beschwerden, Reklamationen und Umtausch nach den betrieblichen Regelungen unter Beachtung der branchenüblichen Vorgangsweisen

4.20

-

-

Kenntnis der betriebsüblichen Maßnahmen gegen Ladendiebstahl und des Verhaltens bei Ladendiebstahl

4.21

-

Kenntnis und Anwendung der mit dem Geldverkehr verbundenen Sicherheitsmaßnahmen

4.22

Kenntnis von Verkaufsvorgängen mit dem im Betrieb verwendeten Kassasystem mittels barer und unbarer Zahlung

Mitwirken bei der Abwicklung von Verkaufsvorgängen mit dem im Betrieb verwendeten Kassasystem mittels barer und unbarer Zahlung

Abwickeln von Verkaufsvorgängen mit dem im Betrieb verwendeten Kassasystem mittels barer und unbarer Zahlung

4.23

-

-

Durchführen des Kassenabschlusses

5.

Wirtschaften im Betrieb

5.1

Grundkenntnisse über betriebswirtschaftliche Begriffe (zB Umsatz, Gewinn, Kosten, Handelsspanne, Regien), sowie über die betriebsspezifischen Steuern und Abgaben

Kenntnis der relevanten betriebswirtschaftlichen Begriffe (zB Umsatz, Gewinn, Kosten, Handelsspanne, Regien) sowie über die betriebsspezifischen Steuern und Abgaben

5.2

Grundkenntnisse über das Wirtschaften in einem Unternehmen (Kostendeckung, Gewinnerzielung) und über die Aufgaben des Rechnungswesens (Dokumentation, Planung, Kontrolle, Entscheidungsgrundlage, Belege)

Kenntnis über das Wirtschaften in einem Unternehmen (Kostendeckung, Gewinnerzielung) und über die relevanten Aufgaben des Rechnungswesens (Dokumentation, Planung, Kontrolle, Entscheidungsgrundlage, Belege)

5.3

-

-

Kalkulieren des Preises der Reparatur- und Serviceleistung

6.

Service- und Reparatur von Sportartikeln und Sportgeräten

6.1

Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen bei Service-, Reparatur- und Montagearbeiten an von Sportartikeln und Sportgeräten (wie zB Normen, Richtlinien usw.)

6.2

Kenntnis der Arbeitsplanung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

6.3

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Messgeräte, Prüfeinrichtungen, Testgeräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe unter fachgerechter Verwendung von Schutzausrüstungen

6.4

Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe welche bei Sportartikeln und Sportgeräten zum Einsatz kommen, ihrer Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten sowie Be- und Verarbeitungsmöglichkeiten

6.5

Lesen von Zeichnungen, Skizzen, Montageanleitungen und Schaltplänen

-

6.6

Berufsspezifische Kenntnis der Elektrotechnik und Elektronik

-

6.7

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

6.8

Grundlegendes berufsspezifisches Bearbeiten von Werkstoffen von Hand und unter Verwendung von Maschinen und Geräten

Berufsspezifisches Bearbeiten von Werkstoffen von Hand und unter Verwendung von Maschinen und Geräten

6.9

Herstellen von einschlägigen lösbaren (wie zB Schrauben) und unlösbaren Verbindungen (wie zB Nieten, Löten, Kleben) unter Beachtung der Gefahren und unter Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung

6.10

Messen von berufsspezifischen (mechanischen, elektrischen und nichtelektrischen) Größen mit mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfverfahren

6.11

Kenntnis der Betriebsstoffe (zB Schmieröle, Schmierstoffe) für Sportartikel und Sportgeräte

Prüfen, Beurteilen, Anwenden und Austauschen von Betriebsstoffen (zB Schmieröle, Schmierstoffe)

6.12

Kenntnis des Servicierens, Reparierens und Montierens von Sportartikeln und Sportgeräten des Sommer- und Wintersports sowie In- und Outdoor

Mitarbeiten beim Servicieren, Reparieren und Montieren von Sportartikeln und Sportgeräten des Sommer- und Wintersports sowie In- und Outdoor

Servicieren, Reparieren und Montieren von Sportartikeln und Sportgeräten des Sommer- und Wintersports sowie In- und Outdoor

6.13

Kenntnis der Fehler- und Störungssuche sowie Fehler- und Störungsanalyse an Sportgeräten des Sommer- und Wintersports sowie In- und Outdoor unter Anwendung digitaler Hilfsmittel, sowie des Anbietens von Reparaturvarianten (Preiskalkulation)

Mitarbeiten beim Suchen und Analysieren von Fehlern und Störungen an Sportgeräten des Sommer- und Wintersports sowie In- und Outdoor unter Anwendung digitaler Hilfsmittel, sowie beim Anbieten von Reparaturvarianten (Preiskalkulation)

Suchen und Analysieren von Fehlern und Störungen an Sportgeräten des Sommer- und Wintersports sowie In- und Outdoor unter Anwendung digitaler Hilfsmittel, sowie das Anbieten von Reparaturvarianten (Preiskalkulation)

6.14

Kenntnis der Aufbaus und der Funktionsweise der einzelnen mechanischen, elektrischen und elektronischen Bauteilen, Baugruppen und Steuerungen in Sportartikeln und Sportgeräten

Mitarbeiten beim Überprüfen, Warten, Instandsetzen sowie Demontieren und Montieren von mechanischen, elektrischen und elektronischen Bauteilen, Baugruppen und Steuerungen

Überprüfen, Warten, Instandsetzen sowie Demontieren und Montieren von mechanischen, elektrischen und elektronischen Bauteilen, Baugruppen und Steuerungen

6.15

Austauschen von Energieversorgungseinheiten in Sportartikeln und Sportgeräten

-

6.16

Kenntnis des Oberflächen- und Korrosionsschutzes sowie der Beseitigung von Korrosionsschäden

Beseitigen von Korrosionsschäden und Aufbringen von Oberflächen- und Korrosionsschutz

6.17

-

Ausrüsten oder Umrüsten von Sportartikeln und Sportgeräten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen oder Zusatzgeräten des Sommer- und Wintersports sowie In- und Outdoor

6.18

Kenntnis der Funktion, des Aufbaus und der Aufgaben von Sicherheitsausstattungen an Sportgeräten und Sportartikeln

Mitarbeiten beim Überprüfen und Einstellen von Sicherheitsausstattungen

Überprüfen und Einstellen von Sicherheitsausstattungen

6.19

-

-

Anleiten von Kunden/innen bezügliche Reparaturen an Sportartikeln und Sportgeräten via digitale Medien

6.20

-

-

Anlegen von Service- und Materialdokumentationen über die Arbeitsabläufe auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 599/1987, (KJBG) zu entsprechen.

Lehrabschlussprüfung

Gliederung

§ 4. (1) Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und in eine praktische Prüfung.

(2) Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Fachkunde und Angewandte Mathematik.

(3) Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin das Erreichen des Lehrziels der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat.

(4) Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch.

Theoretische Prüfung

Allgemeine Bestimmungen

§ 5. (1) Die theoretische Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Sie kann für eine größere Anzahl von Prüflingskandidaten/ Prüfungskandidatinnen gemeinsam durchgeführt werden, wenn dies ohne Beeinträchtigung des Prüfungsablaufs möglich ist. Die theoretische Prüfung kann auch in rechnergestützter Form erfolgen, wobei jedoch alle wesentlichen Schritte für die Prüfungskommission nachvollziehbar sein müssen.

(2) Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich vor der praktischen Prüfung abzuhalten.

(3) Die Aufgaben haben nach Umfang und Niveau dem Zweck der Lehrabschlussprüfung und den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Sie sind den Prüflingskandidaten/Prüfungskandidatinnen anlässlich der Aufgabenstellung getrennt zu erläutern.

Fachkunde

§ 6. (1) Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung von Fragen aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:

  1. 1. Werkstoffe, Werkzeuge und Arbeitsgeräte,
  2. 2. Arbeitsablauf und Qualitätskontrolle,
  3. 3. Bauteile und Baugruppen von Sportartikeln und Sportgeräten,
  4. 4. Servicieren von Sportartikeln und Sportgeräten,
  5. 5. Sportartikel und Sportgeräte und deren Verwendung.

(2) Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen erfolgen. In diesem Fall sind aus jedem Bereich je vier Fragen zu stellen.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.

Angewandte Mathematik

§ 7. (1) Die Prüfung hat Aufgaben aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:

  1. 1. Längen-, Flächen, Volums- und Masseberechnungen,
  2. 2. einfache Berechnungen zur Mechanik,
  3. 3. Materialbedarfsberechnung,
  4. 4. einfache Kalkulation.

(2) Die Verwendung von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.

Praktische Prüfung

Prüfarbeit

§ 8. (1) Die Prüfung ist nach Angabe der Prüfungskommission in Form der Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrages durchzuführen.

(2) Die Aufgabe hat sich auf das Suchen und Analysieren von Fehlern und Störungen an Sportartikeln und Sportgeräten des Sommer- und Wintersports sowie In- und Outdoor sowie das Überprüfen, Warten, Instandsetzen (inklusive Demontieren und Montieren von Bauteilen und Baugruppen) von Sportartikeln und Sportgeräten des Sommer- und Wintersports sowie In- und Outdoor unter Einschluss von Arbeitsplanung, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, allenfalls erforderliche Maßnahmen zum Umweltschutz und Maßnahmen der Qualitätskontrolle zu erstrecken. Die einzelnen Schritte bei der Ausführung der Aufgabe sind händisch oder rechnergestützt zu dokumentieren. Die Prüfungskommission kann dem/der Prüfungskandidaten/in anlässlich der Aufgabenstellung hiefür entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen.

(3) Die Prüfungskommission hat unter Bedachtnahme auf den Zweck der Lehrabschlussprüfung und die Anforderungen der Berufspraxis jedem Prüfungskandidaten/jeder Prüfungskandidatin eine Aufgabe zu stellen, die in der Regel in fünf Stunden ausgeführt werden kann.

(4) Die Prüfung ist nach sechs Stunden zu beenden.

(5) Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:

  1. 1. Zielorientierte Planung und Ausführung der Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben,
  2. 2. Ausführung,
  3. 3. Verwenden der richtigen Werkzeuge, Geräte und Maschinen,
  4. 4. Eingrenzung und Behebung von Fehlern und Störungen,
  5. 5. Korrektheit des Einstellens und Abgleichens,
  6. 6. Erstellen der Service- und Materialdokumentationen.

Fachgespräch

§ 9. (1) Das Fachgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen.

(2) Es ist eine Situation aus der praktischen Tätigkeit des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu simulieren. Im Mittelpunkt hat die Überprüfung der fachlichen Qualifikation sowie der kunden- und serviceorientierten Handlungsfähigkeit des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin zu stehen. Dies hat durch die Führung eines Beratungsgesprächs in möglichst lebendiger Form und mit Gesprächsvorgabe durch Schilderung von Situationen oder Problemen zu erfolgen.

(3) Im Rahmen der Aufgabenstellung sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten integriert zu überprüfen:

  1. 1. Qualitäts- und verwendungsbezogene Kenntnis über die Waren der Branche unter Berücksichtigung saisonaler Gesichtspunkte,
  2. 2. warengruppenspezifische Besonderheiten von Waren der Branche,
  3. 3. Kunden/innenberatung und Information sowie und Anbahnung von Zusatzverkäufen,
  4. 4. Zahlungsabwicklung.

(4) Die Prüfung soll für jeden Prüfungskandidaten/jede Prüfungskandidatin 15 Minuten dauern. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin nicht möglich ist.

Wiederholungsprüfung

§ 10. (1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.

(2) Bei der Wiederholung der Prüfung sind nur die mit „Nicht Genügend“ bewerteten Prüfungsgegenstände zu prüfen.

Eingeschränkte Zusatzprüfung

§ 11. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Einzelhandel kann eine eingeschränkte Zusatzprüfung gemäß § 27 Abs. 2 BAG im Lehrberuf Sportgerätefachkraft abgelegt werden. Diese erstreckt sich auf den Gegenstand Prüfarbeit. Für die Zusatzprüfung gelten die §§ 8 und 11 sinngemäß.

Evaluierung

§ 12. Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Sportartikelfachkraft ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2023 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.

Inkrafttreten

§ 13. (1) Die Bestimmungen der §§ 1 bis 3 und 12 betreffend die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Sportgerätefachkraft treten mit 1. August 2019 in Kraft.

(2) Die Bestimmungen der §§ 4 bis 11 betreffend die Lehrabschlussprüfung für den Lehrberuf Sportgerätefachkraft treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

Udolf-Strobl

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