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BGBl II 147/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

147. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird

147. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird

Aufgrund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage ich Bundesministerin im Bundeskanzleramt Mag. Ines Stilling die sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzler-amtes gehörender Angelegenheiten:

  1. (1) 1. Allgemeine Angelegenheiten der Familienpolitik einschließlich der Koordination der Familienpolitik und der Familienförderung sowie Bevölkerungspolitik in Angele-genheiten der Familie und Jugend.
    1. 2. Angelegenheiten des Familienpolitischen Beirates.
    2. 3. Angelegenheiten der Familienberatungsförderung.
    3. 4. Angelegenheiten des Familienlastenausgleichs.
    4. 5. Familienpolitische Angelegenheiten auf folgenden Sachgebieten: Wohnungswe-sen; öffentliche Abgaben; Ehe- und Kindschaftsrecht, Vormundschafts-, Pflege-schafts- und Sachwalterrecht, Unterhaltsvorschussrecht und Resozialisierung ein-schließlich des Rechts der Bewährungshilfe; Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung, Mutterschutz, allgemeine und besondere Fürsorge sowie Behindertenhilfe; Volksbildung.
    5. 6. Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe, soweit es sich nicht um zivilrecht-liche Angelegenheiten handelt.
    6. 7. Angelegenheiten der außerschulischen Jugenderziehung, soweit es sich nicht um außerschulische Berufsausbildung handelt, insbesondere: Allgemeine Angelegen-heiten und Koordination der Jugendpolitik; ideelle und finanzielle Förderung von Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen Jugenderziehung; Ausbil-dung und Fortbildung von Mitarbeitern der außerschulischen Jugenderziehung, soweit sie nicht in Schulen erfolgt.
    7. 8. Freiwilligenpolitik im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
    8. 9. Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
    9. 10. Koordination in Angelegenheiten des Gender Mainstreaming.
    10. 11. Angelegenheiten der Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt; Angele-genheiten der Gleichbehandlungskommission, der Bundes-Gleichbehandlungskom-mission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
    11. 12. Angelegenheiten der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen.

(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation.

(3) Abs. 1 gilt nicht für Angelegenheiten, die der Bundeskanzlerin durch Bundesverfas-sungsrecht vorbehalten sind.

(4) Diese Entschließung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.

Van der Bellen

Bierlein

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