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BGBl III 9/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

9. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit

9. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit

Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Norwegen, welches das Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit (BGBl. Nr. 471/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 168/2014) mit Wirkung vom 27. Dezember 1969 ratifiziert11 Kundgemacht in BGBl. Nr. 471/1975. hat, am 18. Dezember 2018 nachstehende Erklärung zu diesem Übereinkommen abgegeben:

„Gemäß der Vereinbarung zur Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens, unterzeichnet am 2. April 2007, kündigt die Regierung des Königreichs Norwegen Kapitel I des Übereinkommens.“

Die teilweise Kündigung des Übereinkommens wird mit 19. Dezember 2019 wirksam.

Kurz

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