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BGBl III 97/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

97. Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China

97. Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China

[Vereinbarung in der fehlerberichtigten deutschen11 Die deutsche Sprachfassung der Vereinbarung wurde durch Notenwechsel vom 5. Juli 2018 und 10. April 2019 gemäß Art. 79 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, BGBl. Nr. 40/1980, berichtigt. Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Vereinbarung in chinesischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 13 mit 10. Juli 2001 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Bierlein

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