92. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Pakistan am 30. Mai 2019 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. Nr. 192/1981, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 19/2017) hinterlegt.
Bierlein
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)