vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 79/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

79. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

79. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palau am 13. Mai 2019 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (BGBl. III Nr. 84/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 172/2018) hinterlegt.

Bierlein

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)