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BGBl III 45/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

45. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

45. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität (BGBl. III Nr. 140/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 103/2018) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Ghana11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185].

3. Dezember 2018

Paraguay11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185].

30. Juli 2018

San Marino11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185].

8. März 2019

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Argentinien am 30. Juli 2018 seinen anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde angebrachten Vorbehalt22 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 103/2018 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. zu Art. 9 Abs. 1 lit. e des Übereinkommens zurückgezogen.

Ferner haben Costa Rica11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. und Dänemark11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185]. Mitteilungen zu den zuständigen Behörden gemäß Art. 24 und 27 des Übereinkommens mit Wirkung vom 16. April 2018 bzw. 23. August 2018 abgegeben.

Kurz

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