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BGBl III 29/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

29. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung

29. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung

Der Anhang der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung, BGBl. III Nr. 91/2011 idF BGBl. III Nr. 102/2018, wurde gemäß Art. 1 Abs. 2 durch Notenwechsel vom 6. Dezember 2018 und 25. Februar 2019 wie folgt geändert:

Ungarn vertritt die Republik Österreich am Dienstort Tripolis (Libyen) für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen der international anerkannten libyschen Regierung und nur nach vorheriger Verständigung durch die Österreichische Botschaft Tunis.

Die Änderung des Anhangs ist mit 1. März 2019 in Kraft getreten.

Kurz

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