22. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport, abgeändert durch das Zusatzprotokoll vom 10. Mai 1979
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Litauen am 2. März 2004 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport vom 13. Dezember 1968, abgeändert durch das Zusatzprotokoll vom 10. Mai 1979 (BGBl. Nr. 597/1973 bzw. 591/1989, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 186/1998), hinterlegt.
Das gegenständliche Übereinkommen, abgeändert durch das Zusatzprotokoll, ist von folgenden Staaten in Übereinstimmung mit Art. 51 gekündigt worden:
Kurz
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