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BGBl III 22/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

22. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport, abgeändert durch das Zusatzprotokoll vom 10. Mai 1979

22. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport, abgeändert durch das Zusatzprotokoll vom 10. Mai 1979

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Litauen am 2. März 2004 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport vom 13. Dezember 1968, abgeändert durch das Zusatzprotokoll vom 10. Mai 1979 (BGBl. Nr. 597/1973 bzw. 591/1989, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 186/1998), hinterlegt.

Das gegenständliche Übereinkommen, abgeändert durch das Zusatzprotokoll, ist von folgenden Staaten in Übereinstimmung mit Art. 51 gekündigt worden:

Staaten:

Datum des Einlangens

der Kündigung:

Deutschland

8. Februar 2007

Griechenland

13. September 2005

Luxemburg11 Siehe jedoch die Erklärungen dieser Staaten über die Weiteranwendung des gegenständlichen Übereinkommens (SEV Nr. 65 ) bis zum Inkrafttreten des revidierten Europäischen Übereinkommens vom 6. November 2003 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (SEV Nr. 193 ) am 14. März 2006.

2. Mai 2005

Niederlande

7. Februar 2008

Norwegen11 Siehe jedoch die Erklärungen dieser Staaten über die Weiteranwendung des gegenständlichen Übereinkommens (SEV Nr. 65 ) bis zum Inkrafttreten des revidierten Europäischen Übereinkommens vom 6. November 2003 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (SEV Nr. 193 ) am 14. März 2006.

2. März 2004

Rumänien

17. Juli 2006

Schweden11 Siehe jedoch die Erklärungen dieser Staaten über die Weiteranwendung des gegenständlichen Übereinkommens (SEV Nr. 65 ) bis zum Inkrafttreten des revidierten Europäischen Übereinkommens vom 6. November 2003 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (SEV Nr. 193 ) am 14. März 2006.

6. November 2003

Schweiz

23. September 2005

Türkei

7. Februar 2019

Zypern

10. Mai 2010

Kurz

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