202. Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zu der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. III Nr. 94/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 86/2014), hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
Kasachstan | 19. September 2014 |
Mauretanien | 4. Dezember 2014 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich am 5. August 2014 die Ausdehnung der Anwendung der in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls auf Gibraltar notifiziert.
Spanien hat am 17. April 2015 gegenüber dem Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Mitteilung bezüglich dieser Note des Vereinigten Königreichs abgegeben1.
Bierlein
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